Ausbildungsklassen
Die Fahrschule Hahm bietet Unterricht für verschiedene Fahrzeugklassen rund um Krafträder und Kraftwagen.
Weiterhin bieten wir Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe an.
Führerscheinklasse A
Klasse A
- Schwere Krafträder
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter
- 24 (Direkteinstieg)
- 20 (bei zweijährigem Vorbesitz von A2)
- 21 (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
- Eingeschlossene Klassen
- A2, A1, AM
- Kraftrad über 45 km/h bbH
- über 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
- Kraftfahrzeuge
- Motorleistung mehr als 15 kW
- Hubraum mehr als 50 ccm
Klasse A1
- Leichtkrafträder
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter
- 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen
- AM
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht max. 0,1 kw/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH
- max. 15 kW Motorleistung
Klasse A2
- Mittelschwere Krafträder
- Mindestalter
- 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen
- A1, AM
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A 1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Dies gilt auch für die "Altbesitzer" eines Führerscheins vor dem 01.04.1980 der Klassen 3 und 4.
Klasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder
- Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Leichtkraftfahrzeuge
- Mindestalter
- 15 Jahre
- Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
- Verbrennungsmotor max 50 ccm
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
- Selbstzündungsmotor(z.B. Diesel) Hubraum max. 500ccm bbH 45km/h
- max. 4 kW Leistung
- Leermasse max. 270 kg
- Nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Elektromotoren, max. 4 kW Nenndauerleistung
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
- Selbstzündungsmotor(z.B. Diesel) Hubraum max. 500ccm bbH 45km/h
- Leermasse unter 425 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
- max. 6 kW Leistung
- max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads
Führerscheinklasse B
Klasse B
- Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
- Mindestalter
- 18, 17 (Begleitendes Fahren)
- Eingeschlossene Klassen
- AM, L
- Folgende Anhänger dürfen gezogen werden
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg
Klasse BE
- Mindestalter
- 18, 17 (Begleitendes Fahren)
- Eingeschlossene Klassen
- AM, L
- Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
Klasse B 96
- Mindestalter
- 18, 17 (Begleitendes Fahren)
- Eingeschlossene Klassen
- AM, L
- Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg aber nicht größer als 4.250 kg.