Die Fahrschule Hahm bietet Unterricht für verschiedene Fahrzeugklassen rund um Krafträder und Kraftwagen.
Weiterhin bieten wir Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe an.

Führerscheinklasse A

Klasse A

  • Schwere Krafträder
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Mindestalter
    24 (Direkteinstieg)
    20 (bei zweijährigem Vorbesitz von A2)
    21 (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
  • Eingeschlossene Klassen
    A2, A1, AM
  • Kraftrad über 45 km/h bbH
    über 35 kW Motorleistung
    Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
  • Kraftfahrzeuge
    Motorleistung mehr als 15 kW
    Hubraum mehr als 50 ccm

Klasse A1

  • Leichtkrafträder
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Mindestalter
    16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen
    AM
  • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum
    max. 11 kW Motorleistung
    Leistungsgewicht max. 0,1 kw/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH
    max. 15 kW Motorleistung

Klasse A2

  • Mittelschwere Krafträder
  • Mindestalter
    18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen
    A1, AM
  • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung
    Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A 1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Dies gilt auch für die "Altbesitzer" eines Führerscheins vor dem 01.04.1980 der Klassen 3 und 4.

Klasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder
    Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
    Dreirädrige Kleinkrafträder
    Leichtkraftfahrzeuge
  • Mindestalter
    15 Jahre
  • Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
    Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
    Verbrennungsmotor max 50 ccm
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
    Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
    Selbstzündungsmotor(z.B. Diesel) Hubraum max. 500ccm bbH 45km/h
    max. 4 kW Leistung
    Leermasse max. 270 kg
    Nicht mehr als 2 Sitzplätze
    Elektromotoren, max. 4 kW Nenndauerleistung
    bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:
    Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
    Selbstzündungsmotor(z.B. Diesel) Hubraum max. 500ccm bbH 45km/h
    Leermasse unter 425 kg
    nicht mehr als 2 Sitzplätze
    max. 6 kW Leistung
    max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

Führerscheinklasse B

Klasse B

  • Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
    und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
  • Mindestalter
    18, 17 (Begleitendes Fahren)
  • Eingeschlossene Klassen
    AM, L
  • Folgende Anhänger dürfen gezogen werden
    Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
    Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg

Klasse BE

  • Mindestalter
    18, 17 (Begleitendes Fahren)
  • Eingeschlossene Klassen
    AM, L
  • Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Klasse B 96

  • Mindestalter
    18, 17 (Begleitendes Fahren)
  • Eingeschlossene Klassen
    AM, L
  • Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg aber nicht größer als 4.250 kg.